Rückschlag für den Angeklagten

Im Prozess um den Mord an der Dortmunder Schülerin Nicole-Denise Schalla hat es für den Angeklagten heute einen Rückschlag gegeben.

Laut einem medizinischen Gutachter konnte der Angeklagte die Schülerin vor 25 Jahre durchaus erwürgen. Eine mögliche Handverletzung habe es nicht gegeben. Auf die beruft sich der Verdächtige. Nachdem er wegen seiner DNA überführt wurde, bestritt er die Tat. Er habe seine Daumen nicht benutzen können. Vor dem Dortmunder Landgericht wurde diese Aussage heute widerlegt. Am 04. Oktober wollen die Richter das Urteil im Prozess verkünden.

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