Urteil: Ausgangssperre im Kreis Unna ist rechtwidrig

Die Ausgangsbeschränkung im Kreis Unna ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Für die allermeisten Bürger bleibt sie trotzdem erstmal in Kraft.

Damit hat das Gericht einem Antrag eines Bergkameners stattgegeben, der gegen die Vorschriften des Kreises geklagt hatte. Der sah sich in seinen Rechten verletzt, da die mit der Maßnahme verbundene Freiheitsbeschränkung weder erforderlich noch angemessen sei. Laut Gericht ist eine Ausgangssperre wie im Kreis Unna nur zulässig, wenn alle bisher getroffenen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung von Corona erheblich gefährden würden. Das sei im Kreis Unna aber bisher nicht der Fall, so das Gericht. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass es vorher noch keine Einschränkungen für den privaten Raum gegeben hat.

Kreis kann gegen Urteil vorgehen

Der Kreis Unna kann nun Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Dafür hat er 14 Tage Zeit. Bis dahin bleibt die Ausgangssperre in Kraft, außer für die Kläger, sagte uns ein Kreis-Sprecher. Sollte der Kreis jedoch nach Absprache mit dem Land keine Beschwerde einlegen, muss er eine neue Allgemeinverfügung veröffentlichen, die dann ohne Ausgangssperre auskommt. Eine solche neue Regelung könnte jedoch schnell von der geplanten Bundesnotbremse überholt werden. Der Bundestag hat sie am heutigen Mittwoch auf den Weg gebracht.

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