Selmer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein Unfallfahrer aus Selm muss wegen fahrlässiger Tötung nun ins Gefängnis. Nach dem Urteil vom Februar hatte der 39-Jährige Berufung vor dem Landgericht Münster eingelegt, ist aber zur Verhandlung heute nicht erschienen. 

Der Fahrer hatte keinen Führerschein

Deshalb ist die Berufung vom Gericht verworfen worden. Der Mann hatte im April vorigen Jahres in den Tod von zwei Mitfahrern verschuldet. Nach Berichten von Augenzeugen war er mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Er flog aus einer Linkskurve und überschlug sich mehrfach. Der Polo wurde 83 Meter weit auf einen Acker geschleudert und blieb auf dem Dach liegen. Dabei stand der angeklagte Fahrer unter Einfluss von Drogen und Alkohol. Einen Führerschein hatte er nicht. Der Unfall geschah auf einer Landstraße in Vinnum.

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