Schalla-Mord: Verurteilter Ralf H. bleibt auf freiem Fuß

Der Verurteilte im Schalla-Prozess um den Tod einer Dortmunder Schülerin muss nicht wieder in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgerichts Hamm eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Dortmund als unbegründet zurückgewiesen.

© Antenne Unna/Radio 91.2

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Somit ist die Entscheidung des Landgerichts Dortmund bestätigt, dass der Angeklagte nach der Verurteilung wegen Mordes nicht wieder in U-Haft muss. Seine Freilassung war im Vorfeld angeordnet worden, weil der Prozess zu lange gedauert hat und weil er schon über zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte.

Eine erneute Inhaftierung bewertet das Gericht weiterhin als unverhältnismäßig. Das Urteil über eine lebenslange Haft ist noch nicht rechtskräftig.

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