Mord: Urteil im Dortmunder Schalla-Prozess

Nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin Nicole-Denise Schalla in Dortmund ist der Angeklagte Ralf H. zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

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Das Urteil des Dortmunder Schwurgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ralf H. kann Revision einlegen. Er hatte die Tat stets bestritten. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Damit gehen für die Angehörigen, aber auch für den Angeklagten Jahre der Unsicherheit zu Ende.

© Antenne Unna/Radio 91.2
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Der Tatvorwurf

Der 56-jährige Angeklagte soll die damals 16-jährige Jugendliche im Oktober 1993 nachts auf dem Heimweg von einer Bushaltestelle erwürgt und sie anschließend teilweise entkleidet haben. Der Angeklagte war im Sommer 2018 festgenommen worden. Nachträgliche DNA-Analysen von Tatortspuren hatten damals einen Treffer ergeben. Er ist bereits wegen mehrerer Gewaltdelikte gegen Frauen vorbestraft, bestreitet aber, etwas mit dieser Tat zu tun zu haben.

Im Landgericht Dortmund vor der Urteilsverkündung.© Antenne Unna/Radio 91.2
Im Landgericht Dortmund vor der Urteilsverkündung.
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