Kreis Unna: Fahrschulen im Lockdown

Für die Fahrschulen im Kreis Unna gilt ab morgen laut der Coronaschutzverordnung: Der Betrieb von Fahrschulen ist nur für berufsbezogene Ausbildungen, wie zum Beispiel für den Personen-, Speditions- und Güterverkehr, zulässig und ansonsten untersagt. Wir haben mit einem Fahrschullehrer aus Bergkamen darüber gesprochen.

Fahrschullehrer Michael Kepp aus Bergkamen hätte sich gewünscht, dass man alles an Fahrschulunterricht runterfährt. Aber das ist noch nicht alles. Die Fahrlehrer haben noch mit mehr Problemen zu kämpfen. Unter anderem damit, dass sie nicht vom Straßenverkehrsamt, sondern vom Ordnungsamt "überwacht" werden. Dabei fallen Fahrschulen eigentlich gar nicht in deren Tätigkeitsbereich. Hinzu kommt, dass Michael Kepp nicht planen kann, ob es noch Bus- und LKW-Prüfungen vor Weihnachten gibt.

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