Krankenschwester aus Werne wegen Körperverletzung verurteilt

Eine 39- jährige Krankenschwester aus Werne ist vom Dortmunder Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung. 

Die Verurteilte klagte über Überforderung

Bereits zu Prozessbeginn hatte die Krankenschwester zugegeben, einer 87-jährigen Patientin während der Nachtschicht an einem Hammer Krankenhaus ohne ärztliche Anordnung ein schweres Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Sie habe es getan, obwohl sie gewusst habe, dass die Seniorin schwer herzkrank war. Die Frau sei extrem aufgeregt und unruhig gewesen, da habe sie sich in ihrer Überforderung nicht anders zu helfen gewusst, so die 39-Jährige.

In der Urteilsbegründung für die Bewährungsstrafe sprach die Richterin von einem Augenblicksversagen der Angeklagten, zudem sei sie alleine für neun Patienten in der Nachtschicht verantwortlich gewesen. Die personelle Situation an der Klinik sei auf Kante genäht gewesen. 

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