Klage von Pakistanern gegen Kik nach Brand

Vier Pakistaner klagen nach einer Brandkatastrophe in ihrem Land gegen den Textildiscounter Kik. Das Gericht in Dortmund entscheidet zunächst über die Frage, ob etwaige Ansprüche bereits verjährt sind.

Das Dortmunder Landgericht will heute entscheiden, ob die Schmerzensgeldklage von vier Pakistanern gegen den Textildiscounter Kik fortgeführt werden kann. Vor mehr als sechs Jahren waren bei einem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Karachi zahlreiche Arbeiter ums Leben gekommen. Ein Überlebender des Feuers und drei Hinterbliebene fordern je 30 000 Euro Schmerzensgeld. Der Textildiscounter soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Produktion seiner Waren genutzt haben. 

Kik wies die Vorwürfe zurück. Zum einen habe man in den vergangenen Jahren bereits mehr als sechs Millionen US-Dollar für die Betroffenen zur Verfügung gestellt. Zum anderen seien etwaige Ansprüche verjährt. Das Dortmunder Landgericht muss nun entscheiden, ob es das Verfahren einstellt, noch bevor es um den eigentlichen Sachverhalt geht. Maßgeblich in der Frage der Verjährungsfristen ist pakistanisches Recht, wie es die Kläger selbst beantragt hatten.

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