Germanwings-Absturz wieder Thema für Justiz

Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt am späten Nachmittag in einem Berufungsverfahren über zusätzliche Schmerzensgeldforderungen von Hinterbliebenen des Germanwings-Absturzes im Jahr 2015.

Das Landgericht Essen hatte in der ersten Instanz im Juli 2020 die Klage von acht Angehörigen abgewiesen. Im Berufungsverfahren klagen nun noch drei Angehörige.

Am 24. März 2015 hatte laut Ermittlungen der früher unter Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150 Insassen ums Leben.

Die Kläger werfen der Fluggesellschaft vor, den Kopiloten nicht gründlich genug flugmedizinisch untersucht zu haben. Sie fordern laut OLG über die bereits von der Lufthansa gezahlten 10 000 Euro je Todesfall hinaus weitere 30 000 Euro pro Person.

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