Corona: "Schutzverordnung rechtens"

Ein Händler aus Dortmund ist mit einer Klage gegen die Corona-Schutzverordnung gescheitert. Das teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster mit.

Leere Fußgängerzone
© Antenne Unna

Dort war per Eilverfahren entschieden worden. Die Richter sagen: Die Regelungen des Landes seien wohl in Ordnung. Grundlage sei das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Der Dortmunder Händler verkauft laut OVG Haushaltswaren und Geschenkartikel. Weil die nicht zur Grundversorgung gehören, ist der Laden auf behördliche Weisung geschlossen.

Corona-Krise sorgt für Existenznot bei Händlern

Nachdem viele Händler ihr Läden schließen mussten, sind viele in ihrer Existenz bedroht. Sie mussten auf Weisung der Behörden schließen. Der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland forderte daher eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

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