Behindertenwerkstätten schließen – auch in Unna

Auch die Behindertenwerkstätten müssen jetzt schließen. Das meldet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

© Foto: Tronquet

Grundlage ist ein Erlass des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Demnach gilt ein Betretungsverbot von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Der LWL als Träger der Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe bittet alle Beteiligten, diese Weisung unbedingt zu befolgen, um die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuer in den Werkstätten zu schützen. Da Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten einen Anspruch auf Leistungen haben, müssen die Werkstätten das nach Bedarf weiter gewährleisten, heißt es vom Land.

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