Anzeige
Teilen: mail

Was tun, wenn der Handwerker nicht zufriedenstellend arbeitet? Tipps von unserem Radio-Rechtsanwalt Max Stahm

Unzufrieden mit dem Handwerker? Unser Radio-Rechtsanwalt Max Stahm gibt Tipps.

Veröffentlicht: Montag, 08.05.2023 12:06

Anzeige

Mängel bei Handwerks-Arbeiten - Handwerker haben das Recht nachzubessern

Anzeige

Wenn man einen Handwerker beauftragt, erwartet man eine qualitativ hochwertige Arbeit. Doch was passiert, wenn das Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht? Unser Radio-Rechtsanwalt Max Stahm gibt hilfreiche Tipps, wie man vorgehen sollte, wenn man mit der Arbeit des Handwerkers unzufrieden ist. Als erstes ist es wichtig, das Gespräch mit dem Handwerker zu suchen und ihm die Mängel zu zeigen. Oftmals können diese Mängel gemeinsam behoben werden und der Handwerker hat die Möglichkeit, seine Arbeit nachzubessern.

Anzeige
Max StahmDer Handwerker darf bei Mängeln nachbessern
Anzeige

Welche Ansprüche habe ich gegenüber eines Handwerkers?

Anzeige

Falls der Handwerker nicht bereit ist, die Mängel zu beheben, kann man als Auftraggeber ein Schlichtungsverfahren einleiten oder gegebenenfalls auch Klage erheben. Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn die notwendigen Materialien nicht mehr verfügbar sind. Hier stellt sich die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss. In der Regel ist der Handwerker dazu verpflichtet, Ersatzmaterialien zu beschaffen oder sich um eine alternative Lösung zu kümmern. Sollte er dies nicht tun, kann man als Auftraggeber ebenfalls ein Schlichtungsverfahren oder Klage einleiten. Hier ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden. Es gibt unterschiedliche Ansprüche für den Auftraggeber:

Anzeige
Dr. Maximilian Stahm
Max StahmWas tun bei fehlender Nachbesserung?
Anzeige

Wenn man den Eindruck hat, dass der Handwerker einfach nicht in der Lage ist, die Arbeit zufriedenstellend auszuführen, kann man einen Ersatzhandwerker beauftragen. Allerdings ist es hier wichtig, den ursprünglichen Handwerker vorher darüber zu informieren und ihm vorher die bereits angesprochene, angemessene Frist zur Nachbesserung zu geben.

Anzeige
Dr. Maximilian Stahm
Max StahmWas tun, wenn sich nichts verbessert?
Anzeige
Anzeige
Anzeige