Urteil zu versuchtem Ehrenmord in Kamen

Im Fall eines versuchten Ehrenmordes in Kamen ist ein 19-jähriger zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

© Bernd Thissen/Archiv

Zum Tatzeitpunkt war der Mann 18, das Landgericht Dortmund hat wegen Reifeverzögerungen nach Jugendstrafrecht geurteilt und nicht nach Erwachsenenstrafrecht. Im letzten August soll der junge Mann aus Syrien seine Schwester in ihrer Wohnung mehrfach geschlagen haben, weil sie mit einem unbekannten Mann Sprachnachrichten über ihr Mobiltelefon austauschte. Später soll der Mann die Absicht gefasst haben, seine Schwester zu töten, um die verletzte Familienehre wiederherzustellen. Dazu soll er sich mit einem Fruchtentkerner mit einer längeren Klinge bewaffnet haben. Von der Tat hielt ihn sein Bruder ab. Der 19-jährige bekommt einen Betreuungshelfer, so die Gerichtsauflage. Er muss zudem 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten und an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen.