Urteil nach Säuglingstod in Bergkamen

Fast zehn Jahre nach dem Tod eines Säuglings in Bergkamen muss die Mutter jetzt ins Gefängnis. Damit ist das Urteil des Dortmunder Landgerichts rechtskräftig geworden. 

Dreijährige Haftstrafe für die Angeklagte

Die mittlerweile 38 Jahre alte Mutter des Säuglings muss nun für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Sie hatte 2010 laut Anklage ihren sieben Monate alten Sohn zu Tode geschüttelt. Das Kind erlitt drei Schädelbrüche und innere Hirnverletzungen und starb am nächsten Tag im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Dem Urteil war eine mehrjährige Hauptverhandlung mit insgesamt 95 Sitzungstagen vorausgegangen, in der die Angeklagte bestritten hatte, ihr Kind geschüttelt zu haben. Vielmehr sei es in einem unbeobachteten Moment vom Elternbett gefallen. Verschiedene Sachverständige gaben damals unterschiedliche Auffassungen zum Tathergang ab. 

Urteil des Landgerichts Dortmund rechtskräftig

Zwei Jahre nach der mündlichen Urteilsverkündung in dem Mammutprozess entschied jetzt der Bundesgerichtshof, dass das Urteil gegen die Bergkamenerin fehlerfrei und rechtskräftig sei. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der Verteidiger als unbegründet verworfen. Mit ihrer Revision hat die Angeklagte zunächst Verfahrensfehler geltend gemacht und sich mit der Sachrüge gegen ihre Verurteilung gewandt.

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