
Urteil nach Messerangriff in Bergkamen
Ein Mann überfiel eine Frau und ihre vier Kinder in Bergkamen im Schlaf mit einem Messer. Eines der Kinder schwebte nach der Attacke in akuter Lebensgefahr. Am Dienstag (21.07.) hat das Dortmunder Landgericht den Täter verurteilt.
Veröffentlicht: Dienstag, 21.07.2026 15:24
Urteil des Dortmunder Landgerichts nach Messerattacke
Das Dortmunder Landgericht hat einen 22-Jährigen verurteilt, nachdem er Ende 2025 eine Frau und ihre Kinder in ihrer Wohnung in Bergkamen überfallen und mit einem Messer auf sie eingestochen hatte. Der Mann muss für acht Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Richter verurteilten den Mann nach Jugendstrafrecht unter anderem wegen versuchten Mordes, versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung. Das Gericht geht bei ihm von einer Reifeverzögerung und verminderter Schuldfähigkeit aus. Der Angeklagte hatte laut Gericht bei der Tat im Dezember 2,8 Promille Alkohol im Blut und Kokain genommen.
Das ist in Bergkamen passiert
Der 22-jährige Angeklagte hat im Dezember (13.12.25) eine Mutter und ihre vier Kinder in ihrer Wohnung überfallen. Laut Anklage drang er in den frühen Morgenstunden in die Räumlichkeiten ein und überraschte die Frau im Schlaf. Zunächst soll er mit Fäusten auf sie eingeschlagen und anschließend mit einem Küchenmesser auf ihren Brustbereich eingestochen haben. Danach richtete sich die Gewalt gegen die vier ebenfalls schlafenden Kinder in ihren Zimmern. Alle fünf Familienmitglieder erlitten dabei teils lebensgefährliche Verletzungen und mussten über längere Zeit stationär im Krankenhaus behandelt werden.
Forderungen der Anwälte und Staatsanwaltschaft deutlich höher
Obwohl der Angeklagte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden habe, ging die Staatsanwaltschaft von einer vollen Schuldfähigkeit aus. Die Staatsanwältin forderte eine Jugendstrafe von zwölf Jahren für den aus Herford stammenden Mann.
„Der Täter ist absolut planvoll vorgegangen.“ – Staatsanwältin in ihrem Plädoyer
Das Gericht blieb mit dem Urteil also deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die rechtlichen Vertreter der Opfer hatten eine noch deutlichere Strafe für den Angeklagten gefordert. Ihr Anwalt plädierte auf eine lebenslange Haftstrafe nach dem Erwachsenenstrafrecht.