
Urteil in Dortmund: Bewährungsstrafe für Raser nach Tod eines Elfjährigen
Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Dortmund-Eving ist das Urteil gegen den Fahrer gefallen. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den heute 21-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung.
Veröffentlicht: Mittwoch, 29.04.2026 05:15
Der Unfallhergang in Dortmund-Eving
Der Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, am Abend des 29. Juni 2024 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf eine Kreuzung zugefahren zu sein. Nach den Feststellungen des Gerichts zeigte die Ampel bereits fünf Sekunden Rot, als er auf die Kreuzung fuhr.
Dort erfasste das Fahrzeug zwei Geschwister, die an der grünen Fußgängerampel die Straße überqueren wollten. Ein elfjähriger Junge wurde bei dem Zusammenstoß meterweit durch die Luft geschleudert und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er erlag zwei Tage später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die 15-jährige Schwester brach sich bei dem Unfall den Fuß.
Fahrer stand unter Cannabis-Einfluss
Besonders schwer wog im Verfahren, dass der Fahrer laut Blutprobe unter dem Einfluss von Cannabis stand. Zudem war er mit seinem getunten BMW mit einer Geschwindigkeit zwischen 70 und 90 km/h auf der Kreuzung unterwegs. Zum Zeitpunkt des Unfalls befanden sich vier weitere Insassen im Auto.
Nach dem Unfall flüchtete der Fahrer zunächst in die Türkei. Später stellte er sich jedoch den Behörden.
Urteil nach tödlichem Raser-Unfall in Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den heute 21-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem darf der Dortmunder für weitere drei Jahre keinen Führerschein machen oder nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte ein deutlich härteres Urteil verlangt. Sie beantragte, den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu verteilen und eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung zu verhängen. In der Urteilsbegründung erklärte der Richter, das Verhalten des Angeklagten grenze "fast schon an Rücksichtslosigkeit". Zur Erziehung sei aber keine Gefängnisstrafe notwendig.