Unbekannter soll 13-Jährige in Unna angesprochen haben

Immer wieder gehen bei der Polizei Hinweise ein, dass in verschiedenen Städten des Kreises Kinder von Erwachsenen angesprochen worden sein sollen.

Aktuell geht die Polizei in Unna einem Hinweis nach, dass gestern gegen 13:30 Uhr eine 13-jährige Schülerin auf dem Heimweg von der Schule im Bereich Palaiseaustraße/ Hammer Straße aus einem weißen Auto angesprochen worden sei. Der unbekannte Mann soll das Mädchen gefragt haben, ob sie Bonbons haben wolle. Die Schülerin reagierte genau richtig, ging nach Hause und erzählte ihren Eltern davon.

Die Polizei bittet darum, folgendes zu beachten: das bloße Ansprechen von Kindern stelle für sich gesehen noch keine Straftat dar. Da aber die Absichten oft nicht klar sind, nimmt die Polizei jeden Hinweise sehr ernst. Die tatsächliche Gefahr für Kinder, Opfer eines fremden Gewalttäters zu werden, sei allerdings sehr gering. Deshalb bittet die Polizei, keine ungesicherten Informationen zu verbreiten, besonders nicht über die sozialen Medien, da das Eltern und Kinder verängstige. Auch sollten Eltern mit ihren Kindern über das richtige Verhalten sprechen und es auch üben.

Die Verhaltenstipps der Polizei:  

  • Wenden Sie sich an die Polizei und melden die verdächtigeWahrnehmung.
  • Streuen Sie keine ungesicherten Informationen, besonders nichtüber die sozialen Medien. Diese verselbständigen sich und führen eherdazu Eltern und Kinder zu verängstigen.  
  • Geben Sie ihren Kindern Verhaltenshinweise, wie nicht mitfremden Personen mitzugehen oder in fremde Fahrzeuge einzusteigen.
  • Treffen Sie Absprachen mit ihrem Kind und halten Sie diese ein,denn das Kind lernt vom Vorbild. Erklären Sie ihrem Kind wo Sie füres jederzeit zu erreichen sind.  
  • Üben Sie mit ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationenverhalten soll. Es sollte sich nicht scheuen, andere Erwachsene um Hilfe zu bitten und auf sich aufmerksam machen.  
  • Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie ihm, dass es bei Gefahr ohne Geld oder Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle und auch ohne Guthaben vom Handy aus die Polizei rufen kann.

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