
Trianel muss erneut verhandelt werden
Das Oberverwaltungsgericht NRW muss sich erneut mit der Klage gegen das Trianel-Steinkohlekraftwerk Lünen befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Veröffentlicht: Mittwoch, 15.05.2019 11:37
Gegen das Kraftwerk hatte die Umweltorganisation BUND geklagt. Die Umweltschützer sehen Vorgaben der Europäischen Union
verletzt. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster war der BUND mit seiner Klage gescheitert. Dagegen hatte der Umweltverband Revision beim
Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Richter in Leipzig bemängelten, dass das Gericht in Münster bei der Bewertung der Schadstoffbelastung des Cappenberger Walds die bereits genehmigten Projekte nicht mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen hatte. So habe die Vorinstanz das Aurubis-Kupferrecyclingwerk nicht mit einbezogen.