Trianel muss erneut verhandelt werden

Das Oberverwaltungsgericht NRW muss sich erneut mit der Klage gegen das Trianel-Steinkohlekraftwerk Lünen befassen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

© Trianel

Gegen das Kraftwerk hatte die Umweltorganisation BUND geklagt. Die Umweltschützer sehen Vorgaben der Europäischen Union

verletzt. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster war der BUND mit seiner Klage gescheitert. Dagegen hatte der Umweltverband Revision beim

Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die Richter in Leipzig bemängelten, dass das Gericht in Münster bei der Bewertung der Schadstoffbelastung des Cappenberger Walds die bereits genehmigten Projekte nicht mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen hatte. So habe die Vorinstanz das Aurubis-Kupferrecyclingwerk nicht mit einbezogen.