St.-Johannes-Hospital darf klagen

Das St.-Johannes-Hospital in Dortmund darf gegen seinen Ex-Buchhalter klagen. Das hat heute das Arbeitsgericht entschieden.

Der ehemalige Buchhalter selbst war nicht vor Gericht erschienen. Deswegen haben die Richter nach den Vorwürfen des St.-Johannes-Hospitals entschieden. Demnach hat der Ex-Buchhalter in ca. 167 Fällen Rechnungen gefälscht und rund 1,2 Millionen Euro auf sein Privatkonto überwiesen. Das St.-Johannes-Hospital kann jetzt mit einer Schadensersatzklage sein Geld zurückfordern. Ob und wieviel der Ex-Mitarbeiter tatsächlich zurückzahlen muss, entscheidet demnächst ein anderes Gericht.

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