
© Bernd Thissen/Archiv
© Bernd Thissen/Archiv
Anzeige
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf
Anzeige
Angeklagt ist der frühere Cafébetreiber. Er hatte das Lokal 2017 angezündet. In dem Haus waren auch Wohnungen. Als es in Flammen aufging, schliefen dort Menschen. Die Tat an sich ist schon in einem ersten Prozess geklärt worden. Der Bundesgerichtshof hob aber das Urteil auf. Es lautete auf rund elf Jahre Haft. Im zweiten Prozess ging es jetzt vor allem um die Frage, ob der Angeklagte den Tod von Menschen gewollt oder wenigstens in Kauf genommen hat.
Anzeige
Weitere Meldungen für den Kreis Unna
Anzeige
Anzeige