Selm: Höhere Strafen im Schlacht-Skandal Prott wahrscheinlich

Im Tierschutz-Skandal um den Schlachthof Prott aus Selm deuten sich höhere Strafen an.

© Bernd Thissen/Archiv

Das Amtsgericht Lünen hat den Fall an das Landgericht Dortmund weitergegeben. Ein Amtsgericht darf höchstens vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Dies dürfte im Fall Prott nicht ausreichen, heißt es in einer Mitteilung. Zwei Mitarbeiter des Schlachthofes sollen in insgesamt 188 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Zwei weitere Mitarbeiter sollen an 90 beziehungsweise 73 Fällen beteiligt gewesen sein. Im März vergangenen Jahres veröffentlichte die Organisation "SOKO Tierschutz" Videos und Bilder von illegalen Schächtungen, also von Schlachtungen ohne vorherige Betäubung. Daraufhin wurde der Betrieb geschlossen und die Mitarbeiter erhielten ein Berufsverbot.

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