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Symbolbild: Autounfall
© Freepik
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Recht im Radio: Gaffen und Fotografieren an Unfallstellen

Im Zeitalter der digitalen Vernetzung und des ständigen Informationsflusses haben sich neue Phänomene herausgebildet, die sowohl ethische als auch rechtliche Fragen aufwerfen. Ein besonders brisantes und besorgniserregendes Verhalten, das immer wieder in den Fokus gerät, ist das sensationsgierige Verhalten von Gaffern und sogenannten "Unfall-Paparazzi" an Unfallstellen.

Veröffentlicht: Dienstag, 15.08.2023 10:20

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Statt Erste Hilfe zu leisten oder zumindest respektvollen Abstand zu wahren, wird das Leid anderer Menschen oft zur voyeuristischen Schau gestellt und ungefragt dokumentiert. Ein Verhalten, das nicht nur die Privatsphäre der Unfallopfer verletzt, sondern auch die Arbeit von Rettungskräften erschwert und die Verkehrssicherheit gefährdet.

Im Gespräch mit unserem Experten, Rechtsanwalt Maximilian Stahm, werden wir uns eingehend mit den rechtlichen Aspekten dieser Problematik befassen. Welche Konsequenzen können Gaffer und Unfall-Paparazzi erwarten? Gibt es gesetzliche Regelungen, die solches Verhalten unterbinden sollen?

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Darf ich Fotos von einem Unfall machen?

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Die Frage, ob es erlaubt ist, Fotos von Unfällen zu machen, wirft rechtliche Unsicherheiten auf. Hierzu bringt Rechtsanwalt Maximilian Stahm Klarheit in die Debatte: Nein, das ist nicht gestattet. Es ist nicht erlaubt, die Geschwindigkeit ohne ersichtliche Gründe zureduzieren, erklärt Stahm. Solange der Fahrer uneingeschränkte Sicht auf die Straße hat und den fließenden Verkehr nicht beeinträchtigt, besteht kein Grund, abrupt das Tempo zu drosseln oder gar auf der Autobahn anzuhalten, um Aufnahmen anzufertigen. Ein solches Verhalten könnte nicht nur zu gefährlichen Auffahrunfällen führen, sondern auch den Verkehrsfluss stören und Rettungskräfte daran hindern, zügig zum Unfallort zu gelangen.

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Dr. Maximilian Stahm
Maximilian StahmRecht m Radio Gaffer 1
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Welche Konsequenzen drohen "Gaffern"?

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Die Frage nach den Konsequenzen für sogenannte "Unfall-Paparazzi" wirft wichtige rechtliche Überlegungen auf. Laut Maximilian Stahm können solche Handlungen im schlimmsten Fall als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" gewertet werden, insbesondere wenn der Fahrer unvorhergesehene Aktionen ausführt, mit denen andere Verkehrsteilnehmer nicht rechnen können. Diese Handlungsweise erfüllt nach deutschem Recht Straftatbestände, was eine potenzielle Strafanzeige zur Folge haben kann.

Eine zunehmende Anzahl von Polizeibehörden ist bereits dazu übergegangen, gezielt Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, ob Autofahrer auf der Gegenfahrbahn verlangsamen und Fotos von Unfällen machen. Diese Maßnahmen sind Teil der Bemühungen, derartige Verhaltensweisen zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Dr. Maximilian Stahm
Maximilian StahmRecht im Radio Gaffer 2
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