Recht im Radio: Erreichbarkeit im Job: Wann ist Schluss mit Anrufen und E-Mails?
Veröffentlicht: Montag, 06.01.2025 14:06
Viele Berufstätige greifen auch nach Feierabend noch zum Smartphone, um dienstliche E-Mails zu checken – oft aus einem Gefühl der Verpflichtung heraus. Doch das Arbeitsrecht gibt eine klare Linie vor: Nach Feierabend ist keine Erreichbarkeit mehr erforderlich, erklärt Rechtsanwalt Maximilian Stahm.

Radio 91.2-Rechtsexperte Max Stahm erklärt: Es ist reine Freundlichkeit, ans Telefon zu gehen, wenn der Chef nach Feierabend anruft. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, nach Feierabend auf das Diensthandy zu schauen – auch wenn dies in manchen Branchen unterschiedlich gehandhabt werden kann.
Und während einer Krankmeldung gilt: Wer krank ist, ist krank. Es ist nicht förderlich, während dieser Zeit ständig mit dem Chef zu telefonieren oder E-Mails zu beantworten. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen. Bei längerer Erkrankung kann es erforderlich sein, den Arbeitgeber zu unterstützen, etwa indem man bestimmte Informationen bereitstellt. In solchen Fällen besteht eine gewisse Mitwirkungspflicht.
Könnte man nicht im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass man für eine ständige Erreichbarkeit nach Feierabend mehr Geld erhält? Das ist nicht möglich, da es gesetzliche Arbeitszeitgrenzen gibt, die den Schutz der Arbeitnehmer gewährleisten. Solche Regelungen würden gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.