Reaktionen auf das OVG-Urteil zum Flughafen

Während sich die Stadt Unna und die Schutzgemeinschaft Fluglärm über das Urteil zu den Betriebszeiten am Airport freuen, kommt Kritik von der IHK.

© Dortmund Airport / Aerowest GmbH

Unnas Bürgermeister Dirk Wigant hat das Urteil zur Dortmunder Flughafen mit Freude und Erleichterung aufgenommen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die verlängerten Betriebszeiten am Flughafen Dortmund als rechtswidrig eingestuft. Wigant sagte, er freue sich, dass das Gericht in seiner Entscheidungsfindung dem Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger deutlichen Vorrang eingeräumt habe.

Die Stadt Unna weist aber auch darauf hin, das das Gericht die Genehmigung der Bezirksregierung noch nicht aufgehoben hat. Die Flugzeuge dürften vorerst weiterhin nach 22 Uhr am Dortmunder Flughafen starten und landen – das aber nur so lange, bis die Urteile des OVG rechtskräftig sind – einen Monat nach Zustellung des Urteils.

Reaktion von IHK und Airport

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann kritisierte erneut die langen Entscheidungswege. Dieses Verfahren passe in die Reihe der Negativbeispiele, dass unternehmerische Entscheidungen zehn Jahre und länger bräuchten, bis sie eine Rechtssicherheit erhielten. Grundsätzlich zeige die Sperrung der A45 oder die aktuell ebenfalls gesperrte Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal, wie entscheidend die Verkehrsinfrastruktur für unsere Wirtschaftsregion sei. Zu dieser unverzichtbaren Verkehrsinfrastruktur gehört auch der Dortmund Airport, so Dustmann. 

Ludger van Bebber, Geschäftsführer des Dortmund Airport, zeigt sich über die Entscheidung des Gerichts ebenfalls enttäuscht: Man werde nach Erhalt des Urteils alle Hinweise des Gerichts bewerten und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine stabile, rechtskräftige Genehmigung für den bestätigten Nachtflugbedarf zu realisieren.

Reaktion der Schutzgemeinschaft Fluglärm

Zustimmung kommt auch von der Schutzgemeinschaft Fluglärm Dortmund – Kreis Unna.Sie bewertet die Entscheidung des OVG als vollen Erfolg. Der Vorsitzende Mario Krüger nannte es eine schallende Ohrfeige für die Genehmigungsbehörde sowie den Flughafen Dortmund. Offensichtlich seien die Beteiligten nicht bereit zu akzeptieren, dass der mitten in einer gewachsenen Wohnbebauung liegende Flughafen besondere Rücksicht auf die Flughafenanwohner zu nehmen hat, so Krüger.

In einer Mitteilung der Schutzgemeinschaft heißt es:

Bereits Ende 2015 war der Flughafen mit seinem ersten Anlauf zur Durchführung von Nachtflugverkehr vor dem OVG gescheitert. Damals war kein objektiver Bedarf für Nachtflüge nachgewiesen worden, der vorrangig gegenüber dem Schutzbedürfnis der Anwohner nach ungestörter Nachtruhe abzuwägen war. Diesmal musste sich die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde und der Flughafen vorhalten lassen, dass die Lärmbelange der Flughafenanwohner nicht angemessen berücksichtigt worden sind. Der Flughafen hatte argumentiert, dass nächtliche Lärmbelastungen als Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) mit Blick auf die allgemeine Vorbelastung als geringfügig hinzunehmen seien. Dieser Auffassung hatte sich die Genehmigungsbehörde angeschlossen. Sowohl die Bezirksregierung Münster als auch der Flughafen hatten es unterlassen, diese Behauptung an Hand von Einzelfallumständen zu belegen, geschweige denn, sich mit den Lärmereignissen einzelner Überflüge auseinanderzusetzen, so das Oberverwaltungsgericht in seiner heutigen Entscheidung.

Das Urteil hat auch gravierende Folgen für die geplante Verlegung der östlichen Landebahnschwelle und die damit einhergehende Absenkung der Überflughöhen. Die pauschal angesetzten, nicht auf den individuellen Fall ausgelegten Lärmprognosen bzgl. der geplanten Absenkung der derzeitigen Überflughöhen um rund 115 m und dem damit in Verbindung stehenden Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung sind ab heute hinfällig. D.h. aber auch, dass die Bezirksregierung noch einmal zu prüfen hat, ob ohne Einbeziehung der Flughafenanwohner*innen die Wünsche des Flughafens in einem vereinfachten Plangenehmigungs-Verfahren erfüllt werden können. Wir zweifeln daran und werden in diesem Zusammenhang darauf drängen, dass die Zulässigkeit dieser Ausbaumaßnahme nur in einem qualifizierten Planfeststellungsverfahren -d.h. mit einer Anwohnerbeteiligung- geprüft werden sollte.



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