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Polizei-Verbot: Klima-Protest in Werne am Gersteinwerk landet vor Gericht
© Antenne Unna / Babette Horschler
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Polizei-Verbot: Klima-Protest in Werne am Gersteinwerk landet vor Gericht

Am Gersteinwerk in Werne droht ein Rechtsstreit um die geplante Klima-Demo. Ein Bündnis will gegen neue Gaskraftwerke protestieren, doch die Polizei hat den Standort verlegt. Ob die Demo wie geplant stattfindet, lest ihr hier.

Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2026 15:41

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Geplante Klima-Demonstration in Werne

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In Werne bereiten sich verschiedene Umweltorganisationen auf einen großen Protesttag vor. Ein breites Bündnis, dem unter anderem Greenpeace und Fridays for Future angehören, möchte am Samstagnachmittag (30.05.) gegen die aktuelle Energiepolitik demonstrieren. Ihr Ziel ist es, ein deutliches Zeichen gegen den Bau neuer Gaskraftwerke und die Pläne von Wirtschaftsministerin Katharina Reiche zu setzen. Die Organisatoren erwarten rund 2000 Teilnehmer, die ihren Unmut direkt vor Ort kundtun wollen.

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Polizei hat Sicherheitsbedenken am Gersteinwerk

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Der ursprünglich geplante Versammlungsort sorgt nun für eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Veranstaltern und den Behörden. Das Bündnis möchte sich unmittelbar vor dem Gersteinwerk an der Stadtgrenze zu Hamm versammeln, um die Relevanz seines Anliegens zu unterstreichen. Die Polizei hat diesen spezifischen Startpunkt jedoch untersagt und eine Verlegung an eine nahegelegene Kläranlage angeordnet. Als Begründung führen die Beamten den Schutz der kritischen Infrastruktur an, da Störaktionen durch nicht angemeldete Gruppen befürchtet werden.

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Entscheidung durch das Verwaltungsgericht

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Gegen diese kurzfristige Verlegung des Demonstrationsortes haben die Verantwortlichen des Bündnisses nun juristische Schritte eingeleitet. Sie reichten eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen ein, um ihren ursprünglichen Plan doch noch umzusetzen. Die Veranstalter betonen, dass ein friedlicher Protest direkt am Kraftwerk für die Sichtbarkeit ihres Anliegens entscheidend sei. Das Gericht muss nun zeitnah prüfen, ob die Sicherheitsbedenken der Polizei schwerer wiegen als das Recht auf Versammlungsfreiheit am gewählten Ort. Wann genau eine Entscheidung fällt, steht derzeit noch nicht fest, wird aber spätestens für Freitagabend (29.05.) erwartet.

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