OVG urteilt zu Abwassergebühren

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Entscheidung über Abwassergebühren getroffen, die auch Auswirkungen auf die Gebührenzahler im Kreis Unna haben dürfte.

Konkret ging es um einen Kläger aus Oer-Erkenschwick. Das Gericht hat entscheiden, dass die Stadt dort die Abschreibungen und Zinsen so berechnet habe, dass sie die Kosten für die Anlage am Ende überschritten. Der konkrete Bescheid für den Kläger war so um 18 % zu hoch. Von der Stadt Unna hieß es auf Anfrage, sollte das Urteil Bestand haben, dann werde das sicherlich auch hier Auswirkungen haben. Das ganze sei bislang gängige Rechtspraxis gewesen. Um wieviel Geld es aber für die Stadt Unna und die anderen Kommunen gehen könnte, ist noch offen. Der Bund der Steuerzahler hatte die Gebührenzahler aufgefordert Widersprüche einzulegen. Wer das getan hat, profitiert direkt von dem Urteil.

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