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NRW setzt Corona-Auflagen im Handel wieder in Kraft
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NRW setzt Corona-Auflagen im Handel wieder in Kraft

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster Corona-Auflagen für den Einzelhandel gekippt hatte, reagiert die Landesregierung mit einer neuen Corona-Schutzverordung und setzt Regelungen zur Kundenbegrenzung pro Quadratmeter und die erforderliche Terminbuchung wieder in Kraft. Nach Ansicht des Gerichts verstießen die Regelungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Veröffentlicht: Montag, 22.03.2021 11:30

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Unterschiedliche Begrenzung verfassungswidrig

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Das Gericht sagt, es sei zulässig schrittweise zu lockern. Ein Problem sind nun aber die weiteren Öffnungen bei bestimmten Geschäften wie Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkten. Sie dürfen unter vereinfachten Bedingungen und ohne Termin öffnen. Modegeschäfte und Elektronikmärkte jedoch nicht. Hier fehle ein einleuchtender Grund für die Differenzierung. Geklagt hatte eine Filiale von MediaMarkt.

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Regelung im gesamten Einzelhandel gekippt

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Wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Regelungen zum Handel hat das Gericht diese insgesamt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das bedeutet, dass ab so­fort im gesamten Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen keine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter mehr gilt und das Erfordernis der Terminbuchung entfällt. Die Entscheidung des OVG im Wortlaut.

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Diese Regelungen galten bisher

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Für Lebensmittelgeschfäfte (und ähnliche) gibt es die Regelung, die eine Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche bzw. pro 20 qm für die 800 qm übersteigende Gesamtver­kaufsfläche vorsieht. Im übrigen Einzelhandel ist der Zutritt grundsätzlich nur für einen Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche und auch nur nach vorheriger Terminvergabe zulässig. Ausgenommen sind hiervon allerdings seit Anfang März die zuvor ebenfalls geschlossenen Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte.

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Land reagiert - Regelung jetzt überall

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Das Land NRW hat schnell reagiert und eine neue Corona-Schutzverordnung erlassen. Demnach gelten die Beschränkungen wie Terminvereinbarungen jetzt auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte. Minister Laumann:

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„Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkten Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden."
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