Neue Coronaschutzverordnung vorgelegt

Das Land hat die neue Coronaschutzverordnung vorgelegt. Ab dem 28. Dezember sind private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt.

Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen und es dürfen nur noch zwei Menschen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Für den Besuch von Schwimmbädern und Saunen gilt ab Dienstag 2-Plus. Also brauchen auch Geimpfte und Genesene einen Test, zum Beispiel im Solebad in Werne. Die Weihnachtsmärkte dürfen weiter offenbleiben, in Hamm und Dortmund sind sie bis zum 30. Dezember geplant.