
Nazigegenstände auf Trödelmarkt in Bergkamen: Urteil gefallen
Ein Mann wurde nach dem Verkauf von NS-Gegenständen und Waffen auf einem Trödelmarkt in Bergkamen-Rünthe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Kamen ahndete das öffentliche Zeigen von Hakenkreuzen sowie den unerlaubten Umgang mit historischen Waffen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 10.06.2026 05:34
Der Vorfall auf dem Trödelmarkt in Rünthe
Im Jahr 2024 sorgte ein Stand auf einem Trödelmarkt in Bergkamen-Rünthe für einen größeren Einsatz der Behörden. Ein Händler bot dort verschiedene Gegenstände zum Verkauf an, die eindeutig verbotene Symbole aus der Zeit des Nationalsozialismus trugen. Zu den Fundstücken gehörten unter anderem ein Helm, mehrere Dolche sowie verschiedene Orden. Auf diesen Objekten waren deutlich sichtbare Hakenkreuze und SS-Runen angebracht. Sie gelten als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Ordnungsamt der Stadt Bergkamen und die Polizei wurden auf den Stand aufmerksam. Alle verdächtigen Gegenstände wurden damals sichergestellt.
Umgang mit Waffen
Neben den NS-Devotionalien hatte der Mann auch verschiedene Schusswaffen an seinem Stand in Rünthe ausgestellt. Dabei handelte es sich um historische Gewehre und eine Pistole, die das Interesse der Besucher weckten. Obwohl der Angeklagte grundsätzlich eine Erlaubnis für den privaten Besitz der Waffen besaß, war das Ausstellen auf dem Trödelmarkt rechtlich nicht zulässig. Waffenrechtliche Vorschriften regeln sehr genau, wie und wo solche Gegenstände der Öffentlichkeit präsentiert oder zum Verkauf angeboten werden dürfen.
Rechtliche Konsequenzen und Urteil in Kamen
Das Amtsgericht in Kamen hat nun ein Urteil gegen den Mann gefällt. Der Angeklagte erhielt wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.