
Nachtragsmeldung zu: Polizei Dortmund nimmt drei Personen mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften in Unna und Hagen
Veröffentlicht:
Lfd. Nr.: 0862
Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf und der Polizei Dortmund
Wie bereits unter der Lfd. Nr. 0829 berichtet, hat die Polizei Dortmund aufgrund eines nachrichtendienstlichen Hinweises am 1.10.26 drei Personen in Gewahrsam genommen. Das zuständige Amtsgericht erließ eine längerfristige Unterbringung im Polizeigewahrsam gegen den Mann aus Unna. Die beiden anderen Personen konnten das Polizeigewahrsam wieder verlassen. (siehe hierzu: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/6363356 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/6363970)
Bei dem Mann aus Unna handelt es sich um einen 23-Jährigen, nicht wie in den ersten Pressemeldungen veröffentlichten 33-Jährigen.
Auf Antrag der Polizei erließ das Amtsgericht Unna eine 14-tägige Verlängerung des bereits im Langzeitgewahrsam befindlichen 23-Jährigen.
Durch die weiteren Ermittlungen der Polizei Dortmund konnte ein 19-jähriger Beschuldigter in Hagen identifiziert werden. Nach rechtlicher Würdigung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf besteht im vorliegenden Sachverhalt ein Anfangsverdacht für den Vorwurf des Versuchs der Beteiligung (gem. § 30 Abs. 2 StGB). Hiernach wird bestraft, wer sich zur Begehung eines Verbrechens verabredet. Im vorliegenden Fall besteht der Verdacht für ein Verbrechen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Am heutigen Tag (16.10.26) fanden im vorliegenden Ermittlungsverfahren weitere Durchsuchungsmaßnahmen gegen den 19-jährigen Beschuldigten statt. Die Polizei stellte Datenträger sicher. Die Auswertung dauert derzeit noch an. Waffen konnten bei der Durchsuchung nicht aufgefunden werden. Die Polizei beantragte beim zuständigen Amtsgericht für den 19-Jährigen eine längerfristige Unterbringung im Polizeigewahrsam. Eine Entscheidung hierzu steht derzeit noch aus.
Die weiteren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft und der Polizei dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen können keine weiteren Informationen, die über die Angaben in dieser Pressemitteilung hinaus gehen, erteilt werden.
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Presseauskünfte erteilt ausschließlich die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Rückfragen zu dieser Pressemitteilung richten Sie daher bitte an die Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf unter pressestelle@gsta-duesseldorf.nrw.de oder an Oberstaatsanwältin Alexandra Wiese unter der Telefonnummer 0211/9016-231.
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