
© Kreis Unna
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Fahnen vor dem Kreishaus in Unna.
Mehr Rechte für das Rotlicht-Gewerbe im Kreis
Der Kreis Unna will die Rechte im Rotlicht-Gewerbe weiter stärken. Dazu gehört auch, dass die Prostituierten ihre Tätigkeit anmelden müssen.
Veröffentlicht: Montag, 18.05.2020 10:46
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Auch für Betreiber gilt eine Anmeldepflicht
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Bis Ende 2019 haben sich 91 Menschen angemeldet. Neu ist auch eine Erlaubnispflicht für Betreiber. Wer beispielsweise ein Bordell betreibt oder einen Escort-Service muss dies anmelden. Aktuell gibt es im Kreis Unna sieben Prostitutionsstätten mit der erforderlichen Erlaubnis.
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