Maske (fast) nur noch für Besucher

Die Coronaschutzverordnung für NRW ist ab heute Vergangenheit. Davon betroffen sind zum Beispiel Krankenhäuser im Kreis Unna.

Grippe oder Covid-19? Dies können Ärzte mit einem Test klären.
© Christin Klose/dpa-tmn

Die Maskenpflicht gilt dort nur noch für Besucher und ambulante Patienten. Sie brauchen weiter eine FFP2-Maske. Dagegen sind die Beschäftigten in den Kliniken von der Maskenpflicht befreit. Auch die Testpflicht ist bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben, berichtet das Klinikum Westfalen. In seinen Häusern in Kamen und Lünen-Brambauer werden nur noch stationäre Patienten nach der Aufnahme auf Corona getestet.