Anzeige
Lünen: Messerverbot über lange Zeit rechtmäßig?
© Florentine / pixelio.de
Teilen: mail

Lünen: Messerverbot über lange Zeit rechtmäßig?

In Lünen verbietet die Polizei Gewalttätern schon, Messer oder andere gefährliche Waffen bei sich zu tragen. Ob diese jahrelangen Verbote rechtmäßig sind, wird jetzt entschieden.

Veröffentlicht:

Anzeige

Es geht um Dauermesserverbote durch die Polizei

Anzeige

Das Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt ab heute (29. September). Es geht um die Klage eines jungen Mannes aus Wuppertal. Bislang sind sich die Gerichte in Nordrhein-Westfalen nicht einig, ob das allgemeine Polizeirecht für ein solches Verbot ausreicht. Das anstehende Urteil in Münster hat direkte Auswirkungen auf die Verbote in Lünen und nebenan in Dortmund.

Anzeige

Unterschiedliche Bewertungen von Gerichten

Anzeige

Die grundsätzliche Frage lautet: Darf die Polizei bestimmten Intensivtätern über Jahre hinweg das Tragen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen verbieten? Gerichte hatten das Verbot bislang unterschiedlich bewertet. Eine Entscheidung des OVG in Münster könnte auch für andere Städte wichtig werden, in denen es ähnliche Regelungen gibt. Vergleichbare Anordnungen wie in Wuppertal gibt es in Dortmund, Bonn, Recklinghausen oder auch in Mönchengladbach. Der frühere Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange ordnete 2024 das Trageverbot für einen bestimmten Personenkreis in Dortmund und Lünen an, um gegen Messerkriminalität vorzugehen. Getroffen hat es etwa Intensivtäter oder Menschen, die zuvor bei einer Straftat ein Messer oder andere Gegenstände wie Baseballschläger, Hämmer, Äxte oder Beile eingesetzt haben.

Anzeige

Update: Urteil des Gerichts fiel am Nachmittag

Anzeige

Die Polizei darf auch weiterhin Messertrageverbote aussprechen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gerade entschieden. Ein Wuppertaler hatte dagegen geklagt. Bei uns im Kreis hat die Polizei in Lünen schon solche Messertrageverbote gegen Gewalttäter ausgesprochen. Sie hatten bei ihren Taten Messer oder andere Waffen wie Baseballschläger, Hämmer, Äxte oder Beile eingesetzt. Diese Verbote stehen jetzt auf einer sicheren rechtlichen Grundlage. Vorige Instanzen hatten nämlich zum Teil schon entschieden, dass das Polizeirecht für einen solchen Eingriff nicht ausreiche.

Anzeige
Anzeige
Anzeige