Landgericht Dortmund: Doch kein versuchter Mord

Bei einer Verfolgungsjagd mit einem Motorradpolizisten in Hamm im Jahr 2019 handelt es sich doch nicht um versuchten Mord. Das entsprechende Urteil wurde heute Dortmunder Landgericht gefällt.

In dem neu verhandelten Prozess war ein 26-Jähriger angeklagt. Er war vor drei Jahren in eine Verkehrskontrolle geraten. Da er keinen Führerschein hatte, wollte er fliehen. Der Polizist auf dem Motorrad nahm die Verfolgung auf. Dabei soll der Angeklagte versucht haben, ihn abzudrängen und einen Sturz billigend in Kauf genommen haben. In einem ersten Urteil hatte das Landgericht ihn deshalb wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. Mittlerweile liegt ein neues Gutachten vor, das zeigt, dass der Ahlener nicht neben sondern etwas vor dem Motorrad gefahren ist. Auch waren die Geschwindigkeiten nicht so hoch, wie zunächst angenommen. Das spricht dafür, dass es sich nicht um versuchten Mord handelt. Der Angeklagte muss trotzdem 2 Jahre und sechs Monate in Haft - unter anderem wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.

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