Kreis Recklinghausen: 15-Kilometer-Regel kann auch Lüner betreffen

Die aktuell geltende 15-Kilometer-Regel kann auch Menschen in Lünen betreffen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Bewohner aus Kreisen und Städten mit besonders hoher Inzidenz dürfen diese nicht ohne triftigen Grund verlassen. Genauso dürfen Menschen von außerhalb diese Gebiete nur aufsuchen, soweit sie sich dabei nicht weiter als 15 Kilometer von ihrem Heimatort - in diesem Falle also Lünen - entfernen, sagt die Stadt. 

Kartenausschnitt von Reklinghausen-Lünen
© Google Maps

Regel bis zum 31. Januar

Für den an Lünen angrenzenden Kreis Recklinghausen gilt: Die Stadt Waltrop kann zum Beispiel weiterhin uneingeschränkt besucht werden. Dorsten hingegen nicht, da es weiter als 15 Kilometer von Lünen entfernt liegt. Auch können einige Städte nur teilweise besucht werden - je nachdem, wo die 15-Kilometer-Grenze beginnt. Genauso gilt das im Zweifelsfalle natürlich auch für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis. 

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