Kontrollen zum Kracher-Verkauf

Zum Start des Feuerwerksverkaufs an diesem Samstag kündigt die Bezirksregierung Kontrollen im Einzelhandel unserer Region an.

© Tim Reckmann / pixelio.de

Es geht unter anderem um die Lagerung. Außerdem müssen Händler beim Verkauf auf Altersbeschränkungen achten. Auch weniger gefährliches Feuerwerk der Kategorie 1 darf nicht an Kinder unter 12 Jahren abgegeben werden. Für die Kategorie 2 müssen Kunden volljährig sein. Im vergangenen Jahr hatte die Bezirksregierung mehr als 270 Betriebe überprüft. Daraus ergaben sich sechs Bußgeldverfahren und eine Strafanzeige.

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