Klage von Pakistanern gegen Kik verjährt

Das Dortmunder Landgericht hat die Schmerzensgeld-Klage von vier Pakistanern gegen den Bönener Textildiscounter Kik abgewiesen - wegen Verjährung.

Das Gericht musste offen lassen, ob die geforderten Ansprüche überhaupt bestehen, da sie jedenfalls nach pakistanischem Recht verjährt seien, so die Begründung der Kammer. Und die Kläger hatten beantragt, dass eben nach pakistanischem Recht verhandelt wird.

Vor mehr als sechs Jahren waren bei einem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Karachi mehr als 250 Arbeiter ums Leben gekommen. Ein Überlebender und drei Hinterbliebene hatten jetzt jeweils 30.000 Euro Schmerzensgeld gefordert.

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