Klage des Ex-Aluwerk-Chefs unzulässig

Das Landgericht Dortmund hat eine Klage des ehemaligen Chefs des Aluwerkes Unna, Thomas Wiese, für unzulässig erklärt. Wiese wollte 280.000 Euro an ausstehendem Gehalt haben.

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Allerdings war im Vertrag vereinbart worden, dass in solchen Fällen ein Schiedsgericht zuständig ist. Daher ist das Landgericht Dortmund nicht zuständig und hat die Klage für unzulässig erklärt. Der Ex-Chef kann allerdings noch ein Schiedsgericht anrufen. Eine weitere Klage läuft noch. Der Aufsichtsrat des Aluwerks hatte Wiese im vergangenen Jahr das Vertrauen entzogen. Er wirft ihm vor, in mehrerer Hinsicht gegen die Interessen der Firma und der Aktionäre gehandelt zu haben.