
Keine Nachteile beim Elterngeld
Kurzarbeit oder Freistellungen wegen Corona sollen Müttern und Vätern keine Nachteile beim Elterngeld bringen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin.
Veröffentlicht: Montag, 20.07.2020 14:37
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Coronabedingte Einkommensverluste können beim Berechnen des Elterngeldes ausgeklammert werden. Das gilt für die Zeit seit dem 1. März. Der Bund hat entsprechende Regeln getroffen. Extra-Regeln gibt es auch für Eltern in systemrelevanten Berufen. Zum Beispiel können sie Elterngeld noch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes bekommen. Einzelheiten gibt es über https://www.kreis-unna.de/elterngeld
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