Kamen: Streit um Rettungsdienst-Vergabepraxis

Für den Rettungsdienst beaufragen viele Städte bisher bekannte Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz oder die Johanniter. Das könnte sich nun ändern. Gegen eine Vergabeentscheidung der Stadt Kamen ist der private Rettungsdienst Reinoldus erfolgreich vorgegangen.

Die Vergabekammer Westfalen hat entschieden, dass die Hilfsorganisationen nicht bevorzugt werden dürfen. Denn dafür gebe es in NRW keine Rechtsgrundlage - anders als zum Beispiel in Bayern. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Die Stadt Kamen kann noch zum Oberlandesgericht ziehen.

Bleibt es dabei, müssen Vergaben an Rettungsdienste künftig immer ausgeschrieben werden. Erst vor kurzem war für zwei Wachen in Holzwickede und Fröndenberg so verfahren worden. Reinoldus gewann die Ausschreibung. Mitarbeiter des Roten Kreuzes demonstrierten dagegen.

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