Haft für Todesfahrer

Ein Unfallfahrer aus Selm ist wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Entscheidung traf das Schöffengericht in Münster.

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Der Mann hatte im April vorigen Jahres den Tod von zwei Mitfahrern verschuldet. Dabei stand er unter Einfluss von Drogen und Alkohol. Außerdem fuhr er zu schnell. Einen Führerschein hatte er nicht. Der Unfall geschah auf einer Landstraße in Vinnum. Der Selmer war von der Fahrbahn abgekommen.

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