
Graffitisprayer in Dortmund - Polizei fasst vier Jugendliche auf frischer Tat
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Lfd. Nr.:0920
Am Samstagnachmittag (31.10.) meldete ein Zeuge bei der Leitstelle der Polizei mehrere Jugendliche, die auf einem Garagenhof an der Siegburgstraße in Dortmund Graffitis sprühen.
Vor Ort konnte die Polizei die Gruppe bestehend aus drei Dortmundern (13/14/15 Jahre alt) antreffen. Unter anderem sprühten sie auch ein Hakenkreuz, welches im Nachgang unkenntlich gemacht wurde. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Rucksäcke fanden die Beamten zu dem ein Pfefferspray und ein Messer. Beide Gegenstände wurden sichergestellt.
Mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten ging es für die drei Jungs weiter zur erkennungsdienstlichen Behandlung.
Im Zuge der Sachverhaltsklärung erhielt die Polizei Kenntnis über weitere Graffitis nur unweit von der ersten Tat. Hier wurde der Basketballplatz an der Friedrich-Naumann-Straße mit rechtsradikalen Symbolen beschmiert. Der Staatsschutz erhielt Kenntnis und prüft Zusammenhänge zwischen den beiden Taten.
Des Weiteren ergaben sich im Rahmen der Vernehmung der drei Tatverdächtigen Hinweise auf eine weitere Straftat am 15.10.2026. Auch hier laufen die Ermittlungen.
Kurz nachdem die Jugendlichen an ihre Erziehungsberechtigten übergeben wurden, erhielt die Polizei auch schon den nächsten Einsatz bezüglich eines Graffitisprayers.
Gegen 01:00 Uhr meldete am 01. November ein aufmerksamer Bürger über den Notruf der Polizei eine Person, welche an einer Unterführung an der S-Bahnhaltestelle Dortmund-Körne ein großflächiges Graffiti sprüht.
Durch die alarmierten Einsatzkräfte konnte im unmittelbaren Nahbereich ein 16-jähriger Dortmunder festgestellt werden. Dieser wies an mehreren Teilen seines Körpers und seiner Kleidung noch frische Farbanhaftungen auf.
In der Unterführung konnte ein frisches, großflächiges Graffiti (2,5 m x 8 m) festgestellt werden. Die Farbanhaftungen an dem 16-Jährigen stimmten mit den Farben des Graffitis überein.
Auch er wurde nach Rücksprache und Einverständnis seiner Erziehungsberechtigten einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben ihn die Einsatzkräfte an die Erziehungsberechtigten.
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