
Fundbüro Unna versteigert E-Scooter und Handys
Ein iPhone, ein neues Fahrrad oder einen E-Scooter können die Menschen im Kreis Unna online bei der Stadt ersteigern. Welche Fundstücke konkret versteigert werden, lest ihr hier.
Veröffentlicht: Donnerstag, 28.05.2026 12:41
Schnäppchen-Jagd in Unna: Scooter und Handys
In der Stadt Unna beginnt am Donnerstagabend (28.05.) eine neue Versteigerung von Fundsachen über das Internet. Das städtische Fundbüro bietet dabei zahlreiche Gegenstände an, die in den vergangenen Monaten im Stadtgebiet gefunden wurden. Ihr könnt ab 20:00 Uhr auf der entsprechenden Auktionsplattform mitbieten und euch verschiedene Schnäppchen sichern. Alle angebotenen Artikel haben die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten bereits überschritten. Da sich die ursprünglichen Besitzer in dieser Zeit nicht gemeldet haben, gehen die Sachen nun rechtmäßig in den Verkauf.
Fahrräder, Schmuck und Technik in Unna
Besonders groß ist die Auswahl bei den Fahrrädern und E-Scootern, die im öffentlichen Raum sichergestellt oder abgegeben wurden. Zu den Fundsachen bei der Auktion gehören auch hochwertiger Schmuck und Technik. Unter den Hammer kommen bei dieser Runde unter anderem ein Notebook, ein iPad sowie ein iPhone. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie ursprünglich im Fundbüro der Stadtverwaltung eingegangen sind.
So funktioniert die Auktion
Die Versteigerung der Stadtverwaltung folgt einem speziellen Verfahren, das als Count-Down-Prinzip bekannt ist. Dabei starten alle angebotenen Artikel mit einem festgelegten Höchstpreis, der sich über den Zeitraum von maximal zehn Tagen kontinuierlich verringert. Die Auktion endet spätestens nach zehn Tagen oder eben dann, wenn ein Käufer den aktuell angezeigten Preis akzeptiert hat. Interessierte können die Liste der Gegenstände bereits vorab einsehen, um sich einen Überblick zu verschaffen. Der Erlös aus der Versteigerung fließt nach Abzug der Verwaltungskosten in den Haushalt der Stadt Unna. Die Stadt weist darauf hin, dass für die ersteigerten Gegenstände keine Garantie oder Gewährleistung übernommen wird. Nach dem erfolgreichen Zuschlag müssen die Sachen in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt oder bezahlt werden.