Führerscheinumtausch: Die Fristen im Überblick

Seit gut einem Jahr gilt die Führerscheinumtausch-Pflicht. Es geht um alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt worden sind. Diese müssen bis spätestens 2033 gegen einen Neuen umgetauscht werden. Die genauen Fristen haben wir für euch zusammengefasst.

© Antenne Unna

Diese Fristen gelten

Noch etwas, das wegen Corona untergegangen ist: Die alten Lappen müssen umgetauscht werden. Dafür ist ein Termin nötig. Aber die meisten haben noch etwas Zeit. Es gilt ein Stufenplan: Jede Altersklasse ist nach und nach dran mit dem Umtauschen.

Es gilt folgendes vom Verkehrsministerium: Einmal wird gestaffelt in

  • Führerscheine, die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind, müssen je nach Geburtsjahr spätestens zwischen 2022 und 2033 umgetauscht werden. Zum Beispiel: Jemand, der 1970 geboren wurde, hat noch bis 2024 Zeit.
  • Bei Führerscheinen von 1999 bis 2013 gilt dann nicht mehr das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr: Hat jemand seinen Führerschein 2008 bekommen, muss der bis 2029 umgetauscht werden.
  • Generell gilt: alle Führerscheine zwischen 1999 und 2013 müssen zwischen 2026 und 2033 erneuert werden.
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Das benötigt ihr zum Umtausch:

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Die Umtauschpflicht im Überblick

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© ADAC e.V. 02.2020
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