Freibäder dürfen wieder aufmachen – Mindestabstand im Becken und unter der Dusche

Nach dem sonnigen Frühling geht es Richtung Sommer. Das NRW-Gesundheitsministerium hat jetzt die Regeln veröffentlicht, nach denen jetzt auch die Freibäder öffnen dürfen.

Die Kritik der Schwimmbadbetreiber an der Landesregierung wurde zuletzt immer lauter. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hatte etwa der Rheinischen Post gesagt, dass ohne Vorgaben des Landes ein „maximaler Flickenteppich bei den Freibädern“ entstehen würde.

Am Wochenende hat die Landesregierung dann klare Vorgaben gemacht. Freibäder dürfen ab dem 20.05. öffnen. Vorgeschrieben wird eine begrenzte Zahl an Gästen, der stetige Mindestabstand von 1,5 Metern - auch im Becken und in Duschen - sowie Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Jeder Besucher soll zudem registriert werden. Die gesammelten Daten müssen dann nach vier Wochen vernichtet werden.

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