B1 für Schwerlaster tabu

Ab heute, 24.März 2020, gilt auf der B1 in Dortmund rund um die Uhr das Fahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen. Bisher galt das LKW-Fahrverbot auf der zentralen Ost-West-Verbindung nur nachts.

Der Schwerlastverkehr soll jetzt über den A1, A2 und A45 fahren. Durch die Ausweitung soll Stickstoffdioxid reduziert und die Luftqualität verbessert werden. Wenn der Grenzwert an der B1 dieses Jahr trotzdem nicht eingehalten wird, wird das 24-Stunden-Durchfahrtsverbot auch auf kleinere LKW ab 3,5 Tonnen erweitert. Diese Maßnahme ist Teil des Vergleiches, den das Land NRW, der Verein Deutsche Umwelthilfe und die Stadt Dortmund vereinbart haben, um Diesel-Fahrverbote zu verhindern. Die Dortmunder Polizei hat schon für den Beginn der Regelung Kontrollen angekündigt. 

Fahrverbot als eine von vielen Maßnahmen

Die Straßenverkehrsbehörde hat das Verbot am 21. Februar 2020 angeordnet, nachdem diese Maßnahme im Vergleich zwischen dem Land NRW und dem Verein Deutsche Umwelthilfe unter Beteiligung der Stadt Dortmund vereinbart wurde. Das ganztägige Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5 Tonnen ist als eine von vielen Maßnahmen Teil des Vergleichs. Der Schritt ist nötig, um einer Gesundheitsgefährdung der Anwohner entgegenzuwirken, die durch die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstelle Rheinlanddamm im Jahresdurchschnitt 2019 dokumentiert wird. Durch diese Maßnahme konnten zum Beispiel weitreichende Fahrverbote, die auch für Diesel-Pkw gegolten hätten, verhindert werden.

Die gewählte Regelung ist gut geeignet, um unnötigen Lkw-Verkehr von der B1 fern zu halten und als Fernverkehr über den Bundesautobahnring (A1, A2, A45) umzuleiten. Gleichzeitig lässt sie weiterhin zu, dass der für Dortmund erforderliche Wirtschafts- und Güterverkehr möglichst direkte Wege über das geeignete Hauptverkehrsstraßennetz nimmt.

Anwohner werden vom Verkehr entlastet

In Dortmund an der B1 wohnen die Menschen relativ nah an der Fahrbahn und die sollen von dem unnötigen Lkw-Verkehr entlastet werden. Die Verlagerung auf das Autobahnnetz führt dort zu keinem Regelungsbedarf in Sachen Luftreinhaltung, weil der zusätzliche Verkehr gemessen am vorhandenen Verkehr keine spürbare Zunahme bedeutet, sondern sich im Rahmen von tageszeitlichen Schwankungen bewegt und an den Autobahnen eine bessere Durchlüftungssituation gegeben ist. Prognosen gehen davon aus, dass rund 25 Prozent der Lkw (also im Jahresmittel ca. 1.000 Lkw am Tag), die bislang zwischen 6 und 22 Uhr auf der B1 unterwegs sind, auf das Autobahnnetz verdrängt werden.

Wenn die Maßnahme auf der B1 nicht zur Einhaltung des Grenzwertes im Jahr 2020 führt, wird das 24-Stunden-Durchfahrtsverbot für Lkw größer 7,5 Tonnen auch auf Lkw ab 3,5 Tonnen erweitert. Das musste bereits im Vergleich festgesetzt werden.

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