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Einzelhandel aufgrund von Corona dicht - mit Ausnahmen
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Einzelhandel aufgrund von Corona dicht - mit Ausnahmen

Der nächste drastische Einschnitt im alltäglichen Leben kommt wie zu erwarten war: in NRW hat der Einzelhandel seit dem 18. März grundsätzlich geschlossen.

Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 05:07

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Ausnahmen sind:

  • Lebensmittelgeschäfte,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken und Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen und Poststellen,
  • Reinigungen,
  • Waschsalons,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
  • Großhandel, Handwerk und Dienstleister.


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Eine detaillierte Übersicht, was noch geöffnet haben darf und was nicht, hat die Stadt Lünen zusammengestellt und ist als PDF um Download verfügbar.

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