
Einzelhandel aufgrund von Corona dicht - mit Ausnahmen
Der nächste drastische Einschnitt im alltäglichen Leben kommt wie zu erwarten war: in NRW hat der Einzelhandel seit dem 18. März grundsätzlich geschlossen.
Veröffentlicht: Mittwoch, 18.03.2020 05:07
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Ausnahmen sind:
- Lebensmittelgeschäfte,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Apotheken und Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Tankstellen,
- Banken und Sparkassen und Poststellen,
- Reinigungen,
- Waschsalons,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
- Großhandel, Handwerk und Dienstleister.
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FAQ: Was ist noch erlaubt?
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Eine detaillierte Übersicht, was noch geöffnet haben darf und was nicht, hat die Stadt Lünen zusammengestellt und ist als PDF um Download verfügbar.
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