
Drogendeals vor den Augen der Polizei: Schnelle Festnahme dank Videobeobachtung
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Lfd. Nr.: 0726
Am Freitagabend (28.08.) verkaufte ein Mann auf der Münsterstraße Drogen. Dank der polizeilichen Videobeobachtung konnte er wenig später vorläufig festgenommen werden.
Gegen 18:30 Uhr begegneten sich zwei Männer auf der Münsterstraße, Geld und Drogen wechselten den Besitzer. Was die beiden offenbar nicht wussten: Über die Kameras der polizeilichen Videobeobachtung konnte die Leitstelle den illegalen Handel in Echtzeit mitverfolgen.
Der Käufer stieg anschließend in sein Auto und fuhr davon. Zivile Einsatzkräfte konnten ihn im Bereich der Eberstraße anhalten und kontrollieren. Im Auto des 35-jährigen Dortmunders fanden die Beamten Kokain - dieses hatte der Dortmunder nur wenige Minuten zuvor gekauft. Die Beamten stellten das Kokain sicher und fertigten eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gegen 19 Uhr konnte die Leitstelle über die Kameras einen weiteren Handel beobachten. Der 46-jährige Käufer wurde anschließend auf der Münsterstraße kontrolliert, dieses Mal fanden die Beamten Cannabis.
Um 19:15 Uhr wurde der Dealer zum dritten Mal von den Kameras erfasst. Aufgrund der zuvor aufgefundenen Betäubungsmittel entschlossen sich die Beamten für eine Kontrolle. Ein kurzer Fluchtversuch schlug fehl, die Einsatzkräfte nahmen den 22-jährigen Spanier ohne festen Wohnsitz vorläufig fest.
Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Einsatzkräfte mehrere Verkaufseinheiten Marihuana, Haschisch und Kokain sowie Bargeld in dealertypischer Stückelung. Außerdem führte der 22-Jährige ein Klappmesser griffbereit in seiner Jackentasche mit sich. Sämtliche Gegenstände wurden durch die Einsatzkräfte sichergestellt.
Die Auswertung der Kamerabilder zeigte, dass der 22-Jährige immer wieder ein Hotel an der Münsterstraße aufsuchte. Mit einem richterlichen Beschluss durchsuchten Beamte im Laufe des Abends sein Hotelzimmer. Dort wurden weitere Betäubungsmittel in nicht geringer Menge, Verpackungsmaterialien und Bargeld aufgefunden. Auch diese Gegenstände stellten die Beamten sicher.
Da die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen, wurde der Mann nach einer Nacht im Polizeigewahrsam entlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz.
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