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Das ändert sich im Kreis Unna durch die bundesweite Notbremse
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Das ändert sich im Kreis Unna durch die bundesweite Notbremse

Die sogenannte Bundesnotbremse ist seit Freitag (23. April) in Kraft. Dadurch ändern sich die bisherigen Corona-Regeln im Kreis Unna. So ist ab dem morgigen Samstag kein Shoppen mit Termin (Click&Meet) mehr möglich. Weite Teile des Einzelhandels müssen wieder schließen. Für die bisherige Ausgangssperre gibt es Änderungen.

Veröffentlicht: Montag, 03.05.2021 08:02

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Alte Allgemeinverfügung wird ungültig

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Bis Samtag, 0 Uhr gilt noch die bisherige Allgemeinverfügung des Kreises. Danach wird sie durch die Bundesregeln abgelöst, weil der Kreis Unna weit über den darin festgelegten Grenzwerten liegt (Inzidenz >100).

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"Die ab Samstag geltenden bundeseinheitlichen Regeln sollen helfen, die dritte Welle der Pandemie auch im Kreis Unna zu bremsen", sagt Landrat Mario Löhr. "Und das ist gut so, denn die Zahlen bei uns im Kreis sind viel zu hoch. Ich begrüße daher die klaren und konsequenten Regeln und ich appelliere an die Menschen im Kreis Unna, die Regeln zu beherzigen. Es sind harte Einschränkungen – aber es ist der richtige Weg."

 

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Die neuen Regeln

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  • Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person
  • Ausgangbeschränkungen: von 22 bis 5 Uhr, Sport alleine bis 24 Uhr erlaubt
  • Schulen: Unterricht zu Hause (Abschlussklassen bleiben im Präsenzunterricht)
  • Kitas: Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung (Anspruch besteht nur, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt – dafür muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden)
  • Einzelhandel: Geschäfte für den täglichen Bedarf bleiben geöffnet für begrenzte Kundenanzahl, alle übrigen Geschäfte müssen schließen (click & collect bleibt weiter erlaubt, wenn Warteschlangen vermieden werden) Sport im Freien: Kontaktoser Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt erlaubt; kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre erlaubt
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geschlossen Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseure und Fußpflege erlaubt mit FFP2-Maske (Friseure und Fußpflege zusätzlich mit Test)
  • Gastronomie: geschlossen, Abholung und Lieferdienst möglich
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Änderungen für Geimpfte ab dem 3. Mai

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